Gesetzlich krankenversicherte Patienten
Als gesetzlich krankenversicherter Patient entrichten Sie spätestens nach dem letzten Behandlungstermin
Ihre Zuzahlung in bar gegen Quittung.
Selbstzahler Präventivbehandlung
Die Zahlung erfolgt vom Patienten als Selbstzahler nach jeder Behandlung sofort und in bar gegen Quittung.
Privatpatienten
Als Privatpatient erhalten Sie nach dem Abschluss einer ärztlichen Verordnung eine Rechnung. Alle Ihnen von uns in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung
fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Ihnen genanntes Konto.
Bei Nichtzahlung tritt am Folgetag der Verzug ein.
Hinweise zum Mahnwesen
Wir weisen Sie daraufhin, dass wir für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 6,00 € zuzüglich Verzugszinsen in Rechnung stellen. Der Verzugszinssatz beträgt lt. § 288 BGB
für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.