Kosten

Gesetzlich krankenversicherte Patienten

Als gesetzlich krankenversicherter Patient entrichten Sie in unserer Praxis für jede Heilmittelverordnung einen Sockelbetrag von 10,00 € zuzüglich einer Leistungszuzahlung von 10 % der Behandlungskosten, sofern Sie nicht von der Zuzahlung befreit sind.

Privatpatienten/Selbstzahler

Für Privatpatienten gibt es keine gesetzliche Gebührenordnung für physiotherapeutische Leistungen. Das bedeutet, dass die Höhe der Vergütung für unsere Leistungen individuell vereinbart werden kann.

 

Für die Wirksamkeit der Vereinbarung über die Höhe der Vergütung ist es ohne Bedeutung, ob und in welcher Höhe Sie einen Anspruch gegen ein Versicherungsunternehmen oder Ihrer Beihilfestelle besitzen.

 

Wenn Krankenversicherungsunternehmen bzw. Beihilfestellen erstattungsfähige Höchstbeträge festgelegt haben, so betreffen diese nicht das private Rechtsverhältnis zwischen dem Physiotherapeuten und seinem Patienten.

 

Unsere Praxis ist in ihrer Preisgestaltung weder an die Höchstsätze noch an eine andere Gebührenordnung gebunden, richtet sich aber stark nach den erstattungsfähigen Beihilfesätzen.