Zahlungsbedingungen

Gesetzlich krankenversicherte Patienten

Als gesetzlich krankenversicherter Patient entrichten Sie spätestens nach dem letzten Behandlungstermin

Ihre Zuzahlung in bar gegen Quittung. 

 

Selbstzahler Präventivbehandlung

Die Zahlung erfolgt vom Patienten als Selbstzahler nach jeder Behandlung sofort und in bar gegen Quittung.

 

Privatpatienten

Als Privatpatient erhalten Sie nach dem Abschluss einer ärztlichen Verordnung eine Rechnung. Alle Ihnen von uns in Rechnung gestellten Leistungen sind innerhalb von 14 Tagen zur Zahlung fällig. Die Zahlung erfolgt durch Überweisung auf unser Ihnen genanntes Konto.

Bei Nichtzahlung tritt am Folgetag der Verzug ein.

 

 Hinweise zum Mahnwesen 

Wir weisen Sie daraufhin, dass wir für jede Mahnung eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 6,00 € zuzüglich Verzugszinsen in Rechnung stellen. Der Verzugszinssatz beträgt lt. § 288 BGB für das Jahr fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.